Jankowski: Landesregierung priorisiert Nebelkerzen statt Kindeswohl
Die Thüringer Justizministerin Beate Meißner will prüfen lassen, inwiefern die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen an Schulen verfolgt werden kann. Bisher gilt Paragraf 86a des Strafgesetzbuches nur für Verwendungen im öffentlichen Raum. Begründet wird dieser Schritt mit 173 entsprechenden Fällen im Jahr 2025 an den Thüringer Schulen. Im gleichen Jahr verzeichneten die Thüringer Schulen fast 1.000 »besondere [...]