Der Präsident des Thüringer Landtags hat die Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde der AfD-Fraktion gegen Landtagsdirektor Jörg Hopfe zurückgewiesen. Diese Entscheidung ändert nichts daran, dass Hopfe nachweislich gegen seine Neutralitäts- und Informationspflicht verstoßen hat. Insbesondere hat er eine Kommissionsentscheidung verschwiegen, die das Beweisantragsrecht von Minderheitsfraktionen in Untersuchungsausschüssen gemäß Art. 64 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Verfassung und § 14 ThürUAG klar zugunsten der Minderheit schützt.
Dass in der Zurückweisung behauptet wird, diese Entscheidung habe keine Bindungswirkung, obwohl sie sich ausdrücklich auf verfassungsrechtliche Vorgaben stützt, ist ein durchsichtiger Versuch, pflichtwidriges Verwaltungshandeln nachträglich zu rechtfertigen. Noch absurder wird es dadurch, dass gleichzeitig unterstellt wird, die Entscheidung sei den Mitgliedern ohnehin bekannt gewesen. Wer eine Entscheidung für irrelevant erklärt, kann sie nicht im nächsten Satz zur allgemeinen Kenntnis voraussetzen.
Die AfD-Fraktion wird auf Grundlage einer neuerlichen Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hopfe prüfen, welche rechtlichen Schritte geboten sind.
Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Die Argumentation der Landtagsverwaltung ist widersprüchlich und durchschaubar. Die Kommissionsentscheidung wird als unbeachtlich abgetan, obwohl sie verfassungsrechtlich gebotenes Verhalten beschreibt. Gleichzeitig wird unterstellt, ihr Inhalt sei jedem bekannt gewesen. Das ist nicht nur juristisch unhaltbar, sondern geradezu grotesk. Hopfe hat seine politische Parteinahme längst zur Amtslinie erhoben. Dass der Präsident ihn nun vor jeder Konsequenz schützt, ist der nächste Beleg für den Zustand des Präsidiums. Für uns ist klar: Wer versucht, die Rechte der parlamentarischen Minderheit durch Unterlassung zu untergraben, ist als Verwaltungsleiter untragbar.
Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt – auch wenn der Präsident meint, sie ignorieren zu können. Die neuerlichen Pflichtverletzungen des Direktors zeigen: Diese Sache ist rechtlich nicht abgeschlossen.“
Quelle: AfD-Landtagsfraktion