Die AfD-Fraktion stellte im Plenum den Antrag: „Asylleistungsmissbrauch verhindern, Sachleistungsprinzip konsequent anwenden“. Darin wurde die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausschließlich als Sachleistungen zu gewähren und dafür, dass das Anrecht auf umfangreiche Leistungen in besonderen Fällen erst nach 48 statt bisher nach 15 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet ohne wesentliche Unterbrechung und Rechtsmissbrauch besteht.

http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/68799/asylleistungsmissbrauch_verhindern_sachleistungsprinzip_konsequent_anwenden.pdf

In der Antragsbegründung argumentierte Jörg Henke (AfD) anhand der primär nach Deutschland verlaufenden Migrationsströme der letzten Jahre, dass die im Verhältnis zu anderen EU-Staaten vergleichsweise hohen Sozialstandards hierzulande auf Armutsmigranten aus der gesamten Welt eine anziehende Wirkung ausübten. So seien die Ausgaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus den TOP Acht der Asylherkunftsländer allein in Thüringen seit 2008 von gerade
einmal 2,4 Millionen Euro pro Jahr auf insgesamt 115 Millionen Euro im Jahr 2017 explodiert.
Angesichts dieser Zahlen müsse jedem einleuchten, dass die offenen Grenzen und die damit einhergehende massive Zuwanderung auf Dauer dazu führten, dass unser Sozialstaat irgend-
wann zwangsläufig kollabieren würde.

Nach der Aussage von Christian Herrgott (CDU) habe sich seine Fraktion mehrfach dafür ausgesprochen, dort, wo es notwendig sei, zum Sachleistungsprinzip zurückzukehren. Aber die bestehende Wahlleistung mache tatsächlich Sinn, weil der Verwaltungsaufwand für die Ausgabe von Sachleistungen zu hoch sein und weil das Sachleistungsprinzip durch bestimmte Gruppen wie Vertreter der Kirchen und der Zivilgesellschaft missbraucht wurde, die Sachleistungen in Form von Gutscheinen wieder in Geldleistungen zurückgetauscht hätten.

Nach Meinung der Rednerin der Grünen kämen die Asylsuchenden nicht bereitwillig wegen der Anziehungskraft der hierzulande gewährten Sozialleistungen nach Deutschland sondern hauptsächlich nach der Flucht vor Krieg, Verfolgung, Diskriminierung oder vor existenzbedrohender Armut. Sie warf der AfD vor, Vorurteile gegenüber den Asylsuchenden und den verantwortlichen Politikern zu schüren.

Stefan Möller (AfD) wies darauf hin, dass es im Zusammenhang mit dem Sozialleistungsmissbrauch durch Ausländer bereits einige Skandale gegeben habe durch Mehrfachauszahlungen, Mehrfachidentitäten oder auch durch Doppelanmeldungen. Er nannte den riesigen BAMF-Skandal, der dadurch kleingeredet wurde, dass das BAMF selbst die möglichen Fehler prüfe.
Sozialleistungen seien der Grund, warum sich die Migration zunächst nach Europa und dann nach Deutschland weiterbewege. Es sei eine Einwanderung in das Sozialsystem, die man den Menschen nicht übelnehmen könne, denn jeder Mensch strebe nach etwas Besserem. Die Frage sei doch, ob dieser Staat diesem Wunsch nachkommen müsse oder sich besser darum kümmern solle, wie er den Rechtsstaat wieder funktionsfähig mache.

Thomas Hartung (SPD) warf der AfD vor, Migranten von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen zu wollen, in dem diese bei dem Bezug von Sachleistungen beispielsweise nicht selbst über ihren persönlichen Bedarf entscheiden könnten. Mit der Auszahlung der seiner Meinung nach vergleichsweise niedrigen Geldleistungen bestehe eine Möglichkeit, den Menschen einen gewissen Anreiz zur Integration zu bieten.

Stefan Möller ließ die von seinem Vorredner aufgeführte Dienstpflicht in anderen Ländern als Asylgrund nicht gelten:

Der Antrag erhielt nur die Stimmen der AfD-Abgeordneten und wurde von allen anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt.

Quelle: AfD-Landtagsfraktion