Beim gestrigen Bürgerstammtisch in Gera hat die Landtagsabgeordnete Frau Kerstin Düben-Schaumann (AfD) die jüngsten Entwicklungen und die Historie des deutschen Waffengesetzes scharf kritisiert. Im Zentrum ihrer Ausführungen stand die These, dass das Waffenrecht über die Jahrzehnte hinweg immer restriktiver geworden sei, oft zu Lasten unbescholtener Bürger.
Frau Kerstin Düben-Schaumann führte aus, dass die Verschärfungen des Waffenrechts seit den 1970er Jahren, getrieben durch Terrorismus und Amokläufe, primär Jäger, Sportschützen und Waffensammler getroffen hätten – obwohl der Großteil relevanter Straftaten mit illegalen Waffen verübt werde. Sie betonte, wie in der Vergangenheit diese legalen Waffenbesitzer wiederholt zum Sündenbock gemacht wurden, beispielsweise nach den tragischen Ereignissen in Erfurt (2002) und Winnenden (2009).
Ein Hauptkritikpunkt war die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 des Waffengesetzes. Frau Kerstin Düben-Schaumann, selbst Jägerin, berichtete aus eigener Erfahrung, dass ihr die waffenrechtliche Erlaubnis verwehrt wurde, weil sie als „feststehendes Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich Rechtsextremismus“ eingestuft werde. Sie bemängelte, dass AfD-Mitglieder allein aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit auf eine Stufe mit verurteilten Straftätern gestellt würden.
Die Rolle des Verfassungsschutzes wurde von Frau Kerstin Düben-Schaumann ebenfalls kritisch beleuchtet. Sie stellte dessen Neutralität und Objektivität infrage und sprach von einer politischen Weisungsgebundenheit. Als Beispiel nannte sie den Thüringer Verfassungsschutzchef Stefan Kramer, dessen Ernennung und dessen Vorgehen gegen die AfD sie als politisch motiviert darstellte. Frau Kerstin Düben-Schaumann sieht darin eine Gefährdung der Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.