Der Antrag: „Qualität im Thüringer Handwerk sichern – Handwerksordnung novellieren“ wurde von der CDU-Fraktion in das Plenum eingebracht. Darin wurde der Thüringer Landtag aufgefordert, sich zur dualen Berufsausbildung zu bekennen, sich stärker für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung einzusetzen und die Gebührenfreiheit der Meisterausbildung zu erreichen. Ziele müssten außerdem eine Aufwertung zulassungspflichtiger Gewerbe durch eine Novellierung Handwerksordnung sein sowie die EU-konforme Einführung des Meisterbriefes für einzelne Berufsfelder.

Der Abgeordnete der Linken meinte, dass die notwendige Aufmerksamkeit für das Thüringer Handwerk durch bereits bestehende Maßnahme vorhanden sei. Er schob die Verantwortung der CDU zu. Diese hätte mit ihrem Einfluss auf die Bundesregierung die von Rot-Grün im Jahr 2004 abgeschaffte Handwerksmeisterpflicht für viele Berufe wieder ändern und auch die Frage der kostenlosen Meisterausbildung lösen können.

Im Namen seiner Fraktion unterstützte der AfD-Abgeordnete Klaus Rietschel die Ziele des Antrages der CDU. Er betonte aber auch, dass eine erfolgreiche Meisterausbildung nur von gut qualifizierten Gesellen absolviert werden könne und mahnte Versäumnisse in der Bildungspolitik an. Rietschel verwies darauf, dass die CDU bereits vor ein paar Monaten die gebührenfreie Meisterausbildung und weitere Forderungen aus ihrem Antrag hätte auf den Weg bringen können. Damals hatte die CDU ebenso wie die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf der AfD: „Thüringer Gesetz zur kostenfreien Meisterausbildung“ sowie dessen Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft abgelehnt.

Thüringer Gesetz zur kostenfreien Meisterausbildung

Weitere Redner aus mehreren Fraktionen betonten die bedeutende Arbeit des Thüringer Handwerks und äußerten ihre Zuversicht, in den Ausschussberatungen gute Ergebnisse im Interesse dieses Wirtschaftszweiges zu erreichen.

Die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft wurde einstimmig im Plenum beschlossen. Dieses Vorgehen ist ein weiterer Beleg dafür, dass Anträge der AfD unabhängig von ihrem Inhalt von den anderen Fraktionen grundsätzlich abgelehnt werden.

Quelle: AfD-Landtagsfraktion