Mühlmann: Keine Kriminalisierung friedlicher Spaziergänger durch die Landesregierung
Wie das Innenministerium in der vergangenen Woche mitteilte, werden die zahlreichen Spaziergänge aus Protest gegen die als überzogen empfundenen Grundrechtseinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie als Versammlung eingestuft. Das friedliche Spazierengehen unterliegt somit dem Versammlungsrecht und kann aufgelöst und beendet werden. In den vergangenen Wochen kam es mehrfach zu derartigen Maßnahmen, beispielsweise am 2. Mai in Gera [...]