Stephan Brandner: Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Verfehlung der Programmvielfalt führt zur Verfassungswidrigkeit
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte heute, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags dann mit dem Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang stehe, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die inhaltliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehle. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, begrüßt diese Klarstellung: "Es steht außer Frage, [...]