In der heutigen Sitzung des Thüringer Landtags wurde auf Grundlage eines Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion [1] der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen und die Übernahme der vollständigen Kosten durch den Anlagenbetreiber in zweiter Lesung beraten. Zu diesem Gesetz haben die regierungstragenden Fraktionen einen Entschließungsantrag [2] eingereicht.

Nadine Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, sagt:

„Es ist bemerkenswert, dass die Brombeerfraktionen unser Gesetz in der Plenarsitzung im Januar nicht einmal in den Ausschuss überweisen wollten, weil sie nach eigener Aussage keinen Handlungsbedarf gesehen haben und nun einen Antrag vorlegen, den sie mit einer Regelungslücke begründen. Dieser sieht jedoch nur eine Regelung per Erlass vor, während wir hingegen eine Verankerung in der Landesbauordnung fordern. Wenngleich unsere Initiative erneut abgelehnt wurde, lässt sich dennoch sagen: AfD-Fraktion wirkt.“

[1] Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung“ (Drucksache 8/322)

[2] Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD „Erarbeitung eines Rückbauerlasses zum Vollzug der Rückbauverpflichtung nach § 35 Abs. 5 Satz 2 des Baugesetzbuchs bei Genehmigung und nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung von Windenergieanlagen“ (Drucksache 8/626)

Quelle: AfD-Landtagsfraktion