Zur vorliegenden Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes sagt Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Der deutsche Staat ist auch in der Wirtschaftspolitik zu einer Krake geworden, die sich in viele Bereiche des Wirtschaftslebens einmischt, in denen sie nichts zu suchen hat. Wir von der AfD setzen uns für einen schlanken Staat ein, der seine Bürger eben nicht bevormundet, sondern sich auf das Notwendige beschränkt. Diesem Ansatz wird die rot-rot-grüne Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes nicht gerecht.
Der zunehmende Wust an vergabefremden Kriterien für öffentliche Aufträge führt zu einem immer größer werdenden Zielkonflikt zwischen der Maßgabe des Prinzips der Wirtschaftlichkeit in der Beschaffung und den sogenannten ‚strategischen – also vergabefremden – Beschaffungszielen‘. Schon heute existiert eine kaum noch durchschaubare Fülle von Regeln und Normen im Vergabebereich.
Aus diesem Grund lehnen wir auch die stärkere Berücksichtigung grüner Weltverbesserungsziele im Vergaberecht ab. Beim Vergaberecht darf es nur um Rechtssicherheit, Transparenz und Wirtschaftlichkeit in der Beschaffung gehen – nicht um die Durchsetzung ideologischer Ziele.
Eine Ausnahme stellt aus Gründen der Gleichberechtigung der Vergabemindestlohn dar: ‚Im Durchschnitt verdient eine in Thüringen beschäftigte Person 76 Prozent des Lohnes bzw. Gehaltes einer westdeutschen Person.‘ So steht es im aktuellen IAB-Betriebspanel. Das ist ein für uns inakzeptabler Zustand! Gleiches Geld für gleiche Arbeit – das ist unsere Forderung!
Hier hat auch der Freistaat Thüringen die Pflicht, seinen Beitrag zu leisten. Darum fordert die AfD-Fraktion einen Vergabemindestlohn, der um eben diese etwa 20 Prozent höher liegt, als der allgemeinverbindliche Mindestlohn – dies entspricht 11,03 Euro.“
Quelle: AfD-Landtagsfraktion