Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion geht hervor, dass die Kosten für Inobhutnahme, Integration und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in Thüringen in den letzten Jahre massiv gestiegen sind: Während im Jahr 2015 Kosten in Höhe von 2,2 Millionen Euro entstanden, lagen sie in den Jahren 2016 und 2017 bei über 70 Millionen Euro. Auch für das Jahr 2018 werden Kosten in Höhe von über 70 Millionen Euro für die 968 UMA erwartet. Die Versorgung, Unterbringung und Betreuung eines einzelnen UMA kostet monatlich durchschnittlich 3.399 Euro.

Im gleichen Zeitraum wurden ärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Volljährigkeit vorgenommen: Im Jahr 2017 wurden neun UMA untersucht. Bei allen neun wurde eine Volljährigkeit festgestellt. Im Jahr 2018 wurde bereits bei 6 UMA Altersfeststellungen durchgeführt. Bei drei von diesen konnte eine Volljährigkeit nachgewiesen werden.

Dazu sagt Stefan Möller, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Die AfD hat immer davor gewarnt, und jetzt haben wir es wieder einmal schwarz auf weiß: Die Flüchtlingswelle der letzten Jahre stellt eine gigantische Steuergeldverschwendung dar. Die fast 35-fache Erhöhung der Kosten auf mehr als 70 Millionen Euro pro Jahr für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist eine Zumutung für die Thüringer Bevölkerung. Der Thüringer Steuerzahler, der im Durchschnitt knapp 2.500 Euro verdient, hat kein Verständnis dafür, dass für jeden unbegleiteten minderjährigen Ausländer monatliche Kosten in Höhe von 3.399 Euro anfallen.

Außerdem ist es ein Skandal, dass in den Jahren 2017 und 2018 bei einer Gesamtzahl von 968 unbegleiteten minderjährigen Ausländern nur 15 ärztliche Untersuchungen angeordnet wurden. Die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchungen lassen allerdings aufhorchen. Durch die häufige Feststellung einer Volljährigkeit bei vermeintlich Minderjährigen kann man auf eine hohe Dunkelziffer schließen. Um hier Klarheit zu schaffen, fordern wir weitere ärztliche Untersuchungen zur Altersfeststellung. Sollte dabei herauskommen, dass als minderjährig registrierte Migranten bereits volljährig sind, gäbe es keine Rechtfertigung mehr für eine besondere Betreuung, wie sie für Minderjährige gesetzlich vorgeschrieben ist.“

Quelle: AfD-Landtagsfraktion