Um eine rechtssichere Gestaltung und Durchführung einer vorzeitigen Landtagsneuwahl am 25. April 2021 auch unter den von der Landesregierung erlassenen Corona-Restriktionen zu ermöglichen, haben die Regierungsparteien einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes und der Thüringer Landeswahlordnung (ThürVorNWDG 2021) eingebracht. Auf scharfe Kritik stößt bei der AfD-Fraktion insbesondere die Forderung, den Landeswahlausschuss zu ermächtigen, im Falle der Feststellung eines wahlrechtlichen Gesundheitsnotstands im gesamten Wahlgebiet, einem Wahlkreis oder dem Teil eines Wahlkreises eine ausschließliche Briefwahl anzuordnen.

Dazu sagt Torben Braga, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion:

„Aufgrund der Vielzahl an inhaltlichen Schwächen ist der vorliegende Gesetzentwurf ein nicht hinnehmbarer Angriff auf die Freiheit der Wahl in Thüringen, dem die AfD nicht zustimmen wird. Wir lehnen jede Initiative scharf ab, die auch nur die Möglichkeit schaffen soll, die Wahl als reine Briefwahl durchzuführen – auch wenn dies von den Antragstellern als ‚ultima ratio‘ dargestellt wird. Verschiedene Vorfälle bei Wahlen in Thüringen und Deutschland, aber auch etwa die Annullierung der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016 oder die aktuelle Auseinandersetzung um die Präsidentschaftswahl in Amerika zeigen, dass die Briefwahl mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sowie manipulations- und missbrauchsanfällig ist. Sie setzt zudem ein hohes Maß an eigener Aktion seitens der Wähler voraus, wirkt sich daher negativ auf die Wahlbeteiligung aus. Die Briefwahl verlagert darüber hinaus den Wahlakt in die unmittelbare Privatsphäre, wodurch die geheime individuelle Stimmabgabe institutionell nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Einflussnahme Dritter auf die Wahlentscheidung ist im Vergleich zur Urnenwahl im öffentlichen Raum nicht nur erleichtert, ihr wird geradezu Tür und Tor geöffnet.

Im Übrigen ist der 7. Thüringer Landtag bis 2024 gewählt. Wenn auch nur die Gefahr besteht, dass sich die Corona-Pandemie und damit verbundene Einschränkungen des öffentlichen Lebens auf eine für das Jahr 2021 vorgesehene vorgezogene Neuwahl auswirken, wäre es vernünftiger, von der Durchführung dieser Neuwahl einstweilen abzusehen.“

Quelle: AfD-Landtagsfraktion