Die Prozesskostenhilfe in Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Thüringen hat sich in den Jahren 2014 bis 2017 mehr als verzehnfacht. Im Jahr 2014 lagen die Kosten nur bei 14.635 Euro, während 2017 155.728 Euro unter anderem für die Klagen von abgelehnten Asylbewerbern gezahlt werden mussten. Die Entschädigungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer stieg von 36.711 Euro im Jahr 2014 auf 127.085 Euro im Jahr 2017. Insgesamt lagen die Ausgaben in allen Verfahren 2017 bei 191.468 Euro für Prozesskostenhilfe und 156.455 Euro für Entschädigungen von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern. Von den Asylverfahren 2017, die erledigt sind, wurden bei Hauptverfahren nur 15 Prozent der Rechtsschutzbegehren von Asylbewerbern stattgegeben, bei Eilverfahren sogar nur 12 Prozent. Das ergab die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Dazu sagt Stefan Möller, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Die Prozesskostenhilfe in Asylverfahren stellt lediglich einen kleinen Teil der Nebenkosten des politischen Missmanagements in der Asylkrise dar. Sie wird in der Regel nicht einmal erwähnt, wenn die Kosten der Asylpolitik von Landes- und Bundesregierung grob geschätzt werden. Trotzdem zeigt sich hieran gut, wie die Politik jedes Maß verloren hat. Mit einer hypermoralischen Haltung werden alle Forderungen nach einer Beendigung der Finanzierung von Klagen abgelehnter Asylbewerber selbst dann zurückgewiesen, wenn die Kosten für den Steuerzahler exponentiell steigen und die Handlungsfähigkeit des Staates für jeden gut sichtbar außer Kraft gesetzt ist. Von dieser Verweigerungshaltung aller in Bund und Ländern regierenden Parteien profitiert neben Ausländern, die offenkundig ausreisepflichtig sind, auch eine sehr gut verdienende Asylindustrie auf Kosten des Steuerzahlers. Die AfD -Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass diese ungerechte Schwerpunktsetzung endlich beendet wird und die Finanzierung aussichtsloser Klagen abgelehnter Asylbewerber beendet wird.“
Quelle: AfD-Landtagsfraktion