Möller: Kein Schlussstrich unter die politische Aufarbeitung der Coronakrise
Das Thüringer Verfassungsgericht hat gestern verkündet, dass die rechtlichen Grundlagen der Corona-Verordnung vom 31.10.2020 und der Einschätzungsspielraum der Landesregierung zur Coronakrise nicht zu beanstanden seien. Dies betrifft insbesondere die Frage des Parlamentsvorbehalts und des Bestimmtheitsgrundsatzes. Die Schließung von Fitnessstudios und mehrere Bußgeldvorschriften aus der Verordnung vom 31.10.2020 waren jedoch verfassungswidrig. Betroffene könnten Anspruch auf Erstattung [...]