Der Untersuchungsausschuss zielt darauf ab, zu klären, ob der gegenwärtige Verfassungsschutzpräsident in seiner Amtsführung gesetzliche Pflichten oder beamtenrechtliche Vorgaben verletzt hat und ob er seiner Verpflichtung zur politischen Neutralität, einer zentralen Anforderung an den Präsidenten einer Verfassungsschutzbehörde, gerecht geworden ist oder sein Amt zu politischen Zwecken missbraucht hat und welche Rolle dabei die politische Leitung des Innenministeriums spielte [1].

Stefan Möller, Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für Verfassungsschutzangelegenheiten, erläutert die Notwendigkeit:

„Es stehen schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer im Raum, die aufgearbeitet werden müssen. Da die parlamentarische Kontrollkommission insofern dem öffentlichen Anspruch auf Kontrolle und Aufklärung nicht im Ansatz gerecht wird, bedarf es hierfür den heute eingesetzten Untersuchungsausschuss.“

[1] Antrag der Fraktion der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex’“ (Drucksache 8/457)

Quelle: AfD-Landtagsfraktion