Mit der Debatte über das „Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ (Thüringer Grünes-Band-Gesetz -ThürGBG-), einem Gesetzentwurf der Landesregierung begann der dritte Tag des Novemberplenums. Auf der Grundlage dieses Gesetzes sollte die Errichtung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Thüringen“ und die damit verbundenen notwendigen Voraussetzungen für eine wirksame Unterschutzstellung dieses Gebietes geregelt werden. Neben dem Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses wurden fünf Änderungsanträge dazu vorgelegt. Zuvor hatte sich der Thüringer Landtag in 18 Ausschusssitzungen und zwei Plenarsitzungen damit beschäftigt. Im Rahmen der verschiedenen Anhörungen gab es fast 130 Zuschriften zum Gesetzentwurf.

Während die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf trotz aller noch bestehenden Unzulänglichkeiten und weiteren Beratungsbedarfes lobten, äußerten sich AfD- und CDU-Fraktion kritisch. Die Abgeordnete der CDU meinte eingangs ihrer Rede, dass sich die Grünen mit dem Gesetzentwurf ein Denkmal setzen wollten, das zu einer Mauer zwischen Thüringen und den Nachbarländern führe. Mit verantwortungsvoller Naturschutzarbeit hätte das nichts zu tun.

Der AfD-Abgeordnete Olaf Kießling widersprach der Behauptung von Rot-Rot-Grün, das „Grüne Band“ wäre ein Meilenstein der Erinnerungs- und Umweltschutzkultur für Thüringen und nannte das Vorhaben so überflüssig wie ein Kropf und Steuergeldverschwendung im höchsten Maße.
Die Landesregierung sage nicht, wieviel dieses ideologische Prestigeprojekt inklusive der Pflegepläne den Thüringer Steuerzahler insgesamt kosten werde. Die Natur habe sich auch ohne den besonderen Schutzstatus eines Naturmonuments den ehemaligen Grenzstreifen zurückerobert. Zudem habe sich in den vergangenen Anhörungsrunden deutlich gezeigt, dass die betroffenen Bürger und Institutionen dieses Gesetz gar nicht wollten. Den Bürgern, die damals unter dem SED-Regime in ihrer Freiheit und ihren Rechten beschnitten und um ihr Eigentum gebracht wurden, geschehe wieder Ähnliches durch eine rot-rot-grüne Landesregierung. Einwände würden durch die Landesregierung wieder einmal negiert, beschönigt und kleingeredet. Es sei zu befürchten, so Olaf Kießling weiter, dass mit diesem Gesetz einem Kompetenzwirrwarr von Umweltämtern, Gemeinde-, Ordnungs- und Grundbuchämtern Tür und Tor geöffnet sowie unnötige Bürokratie und Kosten produziert würden. Deshalb rate seine Fraktion jedem Betroffenen, dieses unselige Gesetz nicht einfach hinzunehmen. Die AfD-Fraktion lehne den Gesetzentwurf entschieden ab.

Corinna Herold (AfD) bedauerte es ausdrücklich, dass die Thüringer Landtagsabgeordneten am 29. Jahrestag des Falls der Berliner Mauer genötigt würden, ein Gesetz zu verabschieden, das Mauer, Grenze und Todesstreifen unter dem Vorwand des Naturschutzes auf lange Zeit festschreiben solle.

Entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Thüringer Landtag erhielten sowohl der Gesetzentwurf als auch die Änderungsanträge aus den Reihen von Rot-Rot-Grün die Zustimmung der Abgeordneten, alle anderen wurden abgelehnt.

Quelle: AfD-Landtagsfraktion