Die AfD-Fraktion hat am Freitag im Plenum des Thüringer Landtags einen Antrag eingebracht, nach dem Asylleistungsmissbrauch verhindert und das Sachleistungsprinzip konsequent angewendet werden soll. Die Landesregierung wird in dem Antrag dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene für folgende Änderungen einzusetzen: Zum einen soll der notwendige Bedarf nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausschließlich durch Sachleistungen gedeckt werden. Zum anderen soll es erst dann Sozialleistungen geben, wenn sich der Leistungsberechtigte bereits 48 Monate im Bundesgebiet aufgehalten und die Dauer seines Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst hat.
Dazu sagt Stefan Möller, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion:
„Die Sozialleistungen für Asylbewerber in Deutschland werden überwiegend in Geld ausbezahlt. Da sie im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten recht hoch sind, üben sie eine große Anziehungskraft auf Migranten aus. Diese reisen durch mehrere sichere Drittstaaten hindurch nach Deutschland ein, um diese Leistungen beziehen zu können. Nur durch die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen ist es möglich, diese Sogwirkung zu unterbinden. Daran haben die Altparteienfraktionen inklusive CDU allerdings offensichtlich kein Interesse, denn sie haben den AfD-Antrag im Plenum abgelehnt.“
Quelle: AfD-Landtagsfraktion