Der Antrag der AfD-Fraktion: „Förderung extremistischer Veranstaltungen verhindern“ wurde gemeinsam mit dem Alternativantrag der CDU: „Missbrauch des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit verhindern“ debattiert.
Förderung extremistischer Veranstaltungen verhindern
In seiner Antragsbegründung stellte der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke die Frage, wie stark die führenden Repräsentanten Thüringens in linke und linksextreme Strukturen verwickelt seien. Die AfD-Fraktion habe sich bereits mehrfach um Aufklärung bemüht, zum Beispiel zur Verwendung der Steuergelder im sogenannten Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit oder mithilfe des Sonderplenums zu den G20-Krawallen in Hamburg. Der Kampf gegen rechts sei in Wahrheit ein Kampf gegen die bürgerliche Mitte.
Den unmittelbar darauffolgenden Debattenbeitrag nutzte Björn Höcke, um zusätzlich zu seinen Ausführungen ein Plakat zu zeigen, auf dem führende Politiker von Rot-Rot-Grün vor einer Antifa-Flagge zu sehen waren. Die Vizepräsidentin untersagte das Zeigen des Plakats und erteilte Björn Höcke einen Ordnungsruf, weil nonverbale Äußerungen im Plenum verboten seien.
Während die AfD zu Einigkeit und Recht und Freiheit stehe, zeigten sich Regierungsvertreter gemeinsam mit einer Organisation, die maßgeblich verantwortlich für die Krawalle in Hamburg war, die zumindest indirekt dafür verantwortlich sei, dass Hunderte Polizisten in Hamburg zum Teil schwerstverletzt wurden. Höcke zitierte zahlreiche Bespiele aus vermeintlich antifaschistischen Aktionen sowie gewaltverherrlichende Texte aus der linken und linksextremistischen Szene.
Unter diesen Umständen hätte die Landesregierung durch den Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz zum Prüffall erklärt werden müssen.
Der CDU-Abgeordnete betonte die Notwendigkeit, die Demokratie zu stärken, sowohl durch politische Bildung an den Schulen als auch durch ein Programm „Demokratie für Toleranz und Weltoffenheit“, das auf keinem extremistischen Auge blind sein dürfe; gefolgt vom einem zweifelhaften Exkurs in die vermeintliche Punkrockszene durch die Rednerin der Linken.
Minister Prof. Hoff gab Auskunft über die Förderung verschiedener sogenannter Demokratieprojekte, sagte aber auch, dass „die Überprüfung von Liedtexten auftretender Bands, die zum Zeitpunkt der Antragstellung aus zuwendungsrechtlichen Aspekten vertraglich noch nicht gebunden waren, … keinen Bestandteil der Förderentscheidung dar(stelle)“. Außerdem sei „eine staatliche Neutralitätspflicht ist dann nicht gegeben, wenn es sich um die Förderung eines Projekts in zivilgesellschaftlicher Trägerschaft handl(e)“.
Während der Antrag der AfD Ablehnungen aus allen anderen Fraktionen erhielt, stimmte nur die CDU-Fraktion für ihren Antrag bei Enthaltung der AfD.
Quelle: AfD-Landtagsfraktion