Alkoholausschankverbot und Regelung einer Corona-Ausgangssperre der Thüringer Landesregierung war verfassungswidrig und nichtig
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss 117/20 das Alkoholausschankverbot und die Regelung einer Ausgangssperre durch die Thüringer Landesregierung vom Ende des letzten Jahres für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte gegen die zugrunde liegende Corona-Verordnung geklagt und nun teilweise recht erhalten. Stefan Möller, zweiter parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion nimmt hierzu wie folgt [...]