Die inzwischen öffentlich bekannt gewordene Aufhebung der Immunität Björn Höckes aufgrund eines Ersuchens der Staatsanwaltschaft Halle kommentiert für den Landesverband Thüringen der AfD deren stellvertretender Landessprecher René Aust:

„Dass die Anklage nach anderthalb Jahren nun rechtzeitig vor dem wichtigen Wahljahr 2024 erfolgt, mag man als Zufall abtun. Dass die betreffende Wahlkampfrede Höckes selbstverständlich keinerlei historischen oder sonstige Bezüge zur NS-Zeit, -Ideologie oder deren Organisationen enthält, mag man ebenfalls für unbeachtlich erklären. Wer aber eine auf dem Stilmittel der Wiederholung bestehende Abschlussformel gezielt zerlegt, um einen kleinen Teil davon außerhalb jedes inhaltlichen Zusammenhangs als Bezugnahme auf eine NS-Organisation fehlzudeuten, missbraucht das Strafrecht, um Oppositionspolitiker einzuschüchtern.

Wir hoffen, dass die zuständigen Richter diesem politischen Missbrauch des Strafrechts eine deutliche Absage erteilen.“