Seit vielen Jahren stellt das Bundesverfassungsgericht ausgewählten Journalisten des privaten Vereins „Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V.“ vorab Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungen zur Verfügung, was durch Recherchen des Tagesspiegel öffentlich wurde. Die AfD hatte gegen diese Praxis Klage eingereicht, allerdings zunächst erfolglos. Nun gibt das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass es diese Praxis zumindest vorläufig nicht mehr anwenden wird.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, zeigt auf, dass sich offenbar die Ansicht der AfD auch in diesem Bereich durchgesetzt habe.
„Für uns steht außer Frage, dass die Informationspraxis an bestimmte dem Bundesverfassungsgericht genehme Medien nicht nur unverschämt, sondern auch rechtlich unhaltbar war und ist. Umso erstaunlicher, dass das Bundesverfassungsgericht sich in unserem Klageverfahren mit fragwürdigen Argumentationen verteidigte und nun exakt das tut, was wir verlangten. Im Ergebnis ist das aber gut für den Rechtsstaat, war es doch nicht nur so, dass die Prozessbeteiligten keinen Einblick in die Entscheidung und die Begründung erhalten hatten, nein, auch erhielten nur ausgesuchte Medienvertreter Zugang. Willkürliche Öffentlichkeitsarbeit, der zudem das Geschmäckle anheftete, sich einzelne Medien gewogen zu halten oder zu machen. Gut, dass das nun ein Ende hat, hoffentlich für immer. AfD wirkte auch hier für den Rechtsstaat.“
Quelle: afd.de