Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat gestern nach entsprechendem Widerspruch in einer von ihr beantragten Ältestenratssitzung ihre Position klargemacht, dass durch die von allen anderen Fraktionen beschlossene Absetzung der Wahl des Verfassungsgerichtspräsidenten Ende des Monats eine Verfassungskrise heraufbeschwören kann. Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Fachliteratur wird vertreten, dass die Frist, in der nach dem altersbedingten Ausscheiden eines Richters der Nachfolger bestimmt werden muss, maximal drei Monate betragen darf. Anderenfalls drohe die Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter und die Handlungsunfähigkeit des Gerichts.
Stefan Möller, stellvertretender Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD -Fraktion im Thüringer Landtag, nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Die anderen Fraktionen riskieren die Handlungsunfähigkeit eines Verfassungsorgans, indem sie die Verpflichtung zur Bestimmung des Nachfolgers des ausgeschiedenen Verfassungsgerichtspräsidenten mehrere Monate nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist immer noch nicht zu erfüllen bereit sind. Eine Wahl des neuen Verfassungsgerichtspräsidenten hätte heute unproblematisch erfolgreich stattfinden können. Allein: Der Wille zur Ausgrenzung der AfD war bei den anderen Fraktionen aber größer als der Respekt vor einem anderen Verfassungsorgan.“
Quelle: AfD-Landtagsfraktion