In Thüringen hat es seit dem Jahr 2015 keine Umweltverträglichkeitsprüfungen geplanter Windkraftanlagen gegeben. Dies geht aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor. Die Vorprüfung der Anlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens[1] habe jeweils ergeben, dass keine Pflicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung bestehe. Bei keiner der seit 2015 gebauten Anlagen lägen demnach besondere örtliche Gegebenheiten oder nachteilige Umweltauswirkungen vor.

Hierzu erklärt Nadine Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Das Ergebnis der Vorprüfung ist für interessierte oder betroffene Bürger nicht anfechtbar. Sofern sie überhaupt durchgeführt wurde, kann eine Umweltverträglichkeitsprüfung lediglich eingesehen werden. Für die vielen Initiativen, die sich gegen die Industrialisierung des ländlichen Raums durch Windkraftanlagen einsetzen, ist dies keine gute Nachricht – zumal nicht wenige von ihnen das Vorhandensein geschützter Arten dokumentieren und als Gegenargument bei den Behörden einreichen, aber das Gefühl haben, ignoriert zu werden.

Die Landesregierung muss Instrumente schaffen, die es den Bürgern besser und transparent ermöglichen, die Verfahrensschritte der Anlagengenehmigung zu verfolgen und gegebenenfalls auch zu korrigieren!“

[1] Siehe https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/83020/vorpruefung_zur_pflicht_einer_umweltvertraeglichkeitspruefung_und_umweltvertraeglichkeitspruefung_fuer_den_bau_und_betrieb_von_windkraftanlagen.pdf
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Quelle: AfD-Landtagsfraktion