Die Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie des so genannten „Gender Budgeting“ – also der allein ideologisch begründeten gendergerechten Haushaltsplanung – fordert die AfD-Fraktion in einem Gesetzentwurf zum Thüringer Gleichstellungsgesetz (Drucksache 7/2052). Nach Überzeugung der AfD-Fraktion hat das Land sämtliche Haushaltsmittel zum Wohle aller im Freistaat lebenden Bürger einzusetzen und eine Bevorzugung von Sonderinteressen wie den genderpolitischen Forderungen im Haushalt, zu unterbinden. Diese Bevorzugung steht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Haushaltsführung.
Hierzu erklärt Corinna Herold, gleichstellungspolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion:
„Bereits in der Thüringer Verfassung ist eindeutig geregelt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich und darüber hinaus Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Da demnach keine Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung einer Gleichstellungsbeauftragten besteht, die dem Steuerzahler Jahr für Jahr mit etwa 470 000 Euro für Personal- und Sachkosten auf der Tasche liegt, sieht unser Gesetzentwurf nicht zuletzt angesichts der defizitären Haushaltslage durch die Corona-Krise die ersatzlose Streichung dieser Stelle vor. Das Ansinnen der Regierungsparteien, wonach sowohl die Aufstellung des Haushalts als auch die Haushaltsführung angeblich ‚geschlechtergerecht‘ erfolgen soll, ist nach unserer Auffassung weder praxistauglich noch zielführend und trägt in keiner Weise zu einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter bei. Auch diesen Bestrebungen werden wir mit unserer Initiative einen Riegel vorschieben.“
Quelle: AfD-Landtagsfraktion