Die Kandidaten der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag für die Parlamentarische Kontrollkommission gem. § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes sowie für die Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G-10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes wurden heute erneut nicht in die entsprechenden Ämter gewählt.
Dazu sagt Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Durch ihre Weigerung, die Vorschläge der AfD-Fraktion in die Kontrollgremien zu wählen, verhindern die Vertreter der sonstigen Landtagsfraktionen jede demokratische Kontrolle der Geheimdienste. Nach Artikel 97 der Thüringer Verfassung ist die Parlamentarische Kontrollkommission die bestimmende Legitimationsgrundlage für die Arbeit des Amtes für Verfassungsschutz. Erst durch ihre Kontrollarbeit ist das Amt für Verfassungsschutz befähigt, seine gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Auch die G-10-Kommission erfüllt die wichtige Funktion, über die vom Innenminister angeordneten Maßnahmen zu wachen, durch die das Brief-, Post oder Fernmeldegeheimnis beschränkt werden. Beide Gremien sind ohne eine vollständige Besetzung, das heißt ohne die Wahl der AfD-Kandidaten, weder handlungs- noch beschlussfähig. Eine parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes oder ein effektiver Schutz verfassungsrechtlich verankerter Grundrechte finden daher nicht statt.
Das Ausschalten der stärksten Oppositionskraft bei der verfassungsmäßig geforderten Kontrolle der Geheimdienste muss sofort beendet werden. Die allgemein verbreitete Tendenz der Entmachtung des Parlaments durch die Exekutive gefährdet unsere Demokratie!“
Quelle: AfD-Landtagsfraktion