Wann muss die Polizei nach einer Alarmierung am Einsatzort sein? Diese Debatte schwelt seit dem Anschlag von Halle im letzten Monat. Hilfsfristen sind nicht definiert, denn bundesländerübergreifend gibt es keine Interventionszeiten. Im Thüringer Innenministerium herrscht dazu Zurückhaltung, weil die Datengrundlage fehlt bzw. nicht transparent gemacht wird. Zwar werden Anfahrtszeiten bei der Landeseinsatzzentrale dokumentiert, aber eine Auswertung oder Interpretation dieser Zahlen fehlt.
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Jörg Henke:

„Warum aus dem Innenministerium zu diesem Thema Schweigen im Walde herrscht liegt auf der Hand: Bei einer ordentlichen Betrachtung von Einsatzzeiten, würde der eklatante Personalmangel der Thüringer Polizei noch deutlicher. Wir sprächen dann nicht mehr nur darüber, wie viele Polizeianwärter nötig sind, um den demografischen Wandel in den Dienststellen auszugleichen. Bei einer Definition von Einsatzfristen müssten wir die schwierige Personalsituation unserer Polizei unter ganz anderen Aspekten diskutieren, denn Thüringer Bürger hätten damit die Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen. Diskussionen um Einsatzzeiten also sehr gerne, aber dann muss auch endlich die schwierige Personalsituation der Thüringer Polizei geklärt werden.“

Quelle: AfD-Landtagsfraktion