Erst vor wenigen Wochen hatte sich die Bundesrepublik Deutschland bereit erklärt, die Asylverfahren von 60 sogenannten „Bootsflüchtlingen“ auf Ersuchen Maltas zu übernehmen. Grundlage sei der Artikel 17 Absatz 2 der Dublin III Verordnung. Danach kann ein anderer als der zuständige Mitgliedsstaat, im vorliegenden Fall also Malta, einen Asylantragsteller freiwillig aufnehmen, wenn dafür humanitäre Gründe, insbesondere aus dem familiären oder kulturellen Kontext hervorgehend, sprächen.

Aus einer kleinen Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Brandner ergibt sich jedoch, dass die Bundesregierung keineswegs die familiären Bindungen der „Bootsflüchtlinge“ geprüft hat. „Die Aufnahme erfolgte offenbar ohne das Vorliegen jeglicher Gründe. Ich wüsste auch nicht, welche kulturellen Gründe dafür sprechen sollten, diese Personen aufzunehmen“, kommentiert Stephan Brandner die Aussage der Bundesregierung.

Weiter räumt die Bundesregierung ein, dass seit dem Jahr 2013 in 71.885 Fällen vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht wurde. „Es ist skandalös, dass die Bundesregierung aus eigenem Antrieb entscheidet, die Verantwortung und die Kosten für so viele Menschen freiwillig zu übernehmen, ohne dass dazu jemals eine Verpflichtung bestanden hätte. Die Bürger wurden nie gefragt, ob sie das wollen. Solch fragwürdiges, deutschlandfeindliches Verhalten muss sofort beendet werden“, kommentiert Brandner die Zahlen.

Quelle: Stephan Brandner, MdB