Die Bundestagsverwaltung hat der Alternative für Deutschland am heutigen Dienstag, 16. April 2019, zwei Bescheide übermittelt. Wegen angeblicher Verstöße gegen das Parteiengesetz in zwei Fällen sind Zahlungen in Höhe von 402.900 Euro festgesetzt worden.
Die Bundestagsverwaltung ist der schlüssigen Argumentation der beiden durch die AfD eingereichten Stellungnahmen nicht gefolgt. Die Sachleistungen der Goal AG waren keine Spenden im Sinne des Parteiengesetzes. Die AfD wird deswegen Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
Die Bundestagsverwaltung handelt offensichtlich vor der Europawahl politisch motiviert. Die Partei wird sich davon nicht beirren lassen und weiter einen erfolgreichen Europawahlkampf führen.
Quelle: afd.de