Berlin, 3. Februar 2019. Gemäß zwei Meldungen von heute (3.2.2019) scheint die CDU/CSU Zweifel an der Sinnhaftigkeit ihrer eigenen Politik zu bekommen. Jedenfalls wollen Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und an anderer Stelle Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ihre eigenen Gesetze grundlegend hinterfragen. Brinkhaus will den Bundeshaushalt einer Generalüberprüfung unterziehen. Der Etat sei so groß und komplex geworden, dass sich die Frage stelle, ob es nicht bereits einen „Nanny-Staat“ in Deutschland gebe. Jetzt sei die Zeit, alles zu überprüfen. Dafür regte Brinkhaus ein „Projekt Haushalt 2030“ und eine „grundsätzliche Debatte“ an. Und Minister Scheuer ruft gar Kommunen dazu auf, sich „mit allen juristischen Mitteln“ gegen gerichtlich angeordnete Fahrverbote zu wehren.
Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Vorsitzender des Haushaltsausschusses, zu diesen Entwicklungen:
„Die von Herrn Brinkhaus nun angeregte ‚grundsätzliche Debatte‘ zum Haushalt fordern wir schon seit Langem. Ich biete der CDU jede nur denkbare Unterstützung dabei an. Allerdings darf die Regierung angesichts der schon seit den 1990er Jahren zumeist unter CDU-Beteiligung getroffenen Fehlentscheidungen damit nicht erst zum Haushalt 2030 loslegen. Die Entscheidungen der Bundesregierung bei der Grenzauflösung seit 2015, zum Kohleausstieg 2038 und natürlich schon seit 2010 bei der permanenten Euro-Dauerrettung werden schon lange vor 2030 existenziell haushaltswirksam, so dass es bereits JETZT allerhöchste Zeit ist, nicht nur mit Symbolpolitik einige Symptome zu kurieren, sondern diese superteuren Ursachen abzustellen. Die von Herrn Brinkhaus geforderte ‚Generalüberprüfung sämtlicher Posten‘ darf also keinesfalls die zentralen gesellschaftlichen Fehlentscheidungen [der CDU] tabuisieren, die für Hunderte Milliarden an zusätzlichen Aufwendungen pro Haushaltsjahr verantwortlich sein werden!
Dasselbe gilt für Minister Scheuers heutige Forderung nach gerichtlichen Überprüfung von (bereits gerichtlich auf Basis geltenden Rechts angeordneten) Fahrverboten. Es ist absurd, wenn ein Unionsminister die von der Union selbst (u.a. von Umweltministerin Angela Merkel 1998) herbeigeführte unwissenschaftliche Rechtslage zu Feinstaub-Grenzwerten und damit zu heutigen Fahrverboten einfach als gottgegeben hinnimmt, während er gleichzeitig höchst populistisch und heuchlerisch die betroffenen Dieselbesitzer nun zu Klagen gegen die selbst geschaffene Rechtslage auffordert!
Bei Politik-Korrekturen zu diesen zentralen, fast existenziellen Fragen für Deutschland kann und wird die AfD somit gerne unterstützen – aber nur, wenn die URSÄCHLICHEN Fehlentscheidungen der CDU/CSU/SPD/FDP/Grünen-Regierungen seit 1990 in allen Fragen von der Billionen-teuren Euro-Dauerrettung überdie Energie-, CO2- und Feinstaub-Gesetze bis hin zur Grenzöffnung für Millionen nicht integrierbarer Asylforderer ebenfalls enttabuisiert diskutiert werden. Nur so ist das (bei korrekter Haushaltsaufstellung mit Risikorückstellungen bereits heute bestehende) sicher absehbare Haushalts-Desaster noch abwendbar!“
Quelle: AfD Bundestagsfraktion