Björn Höcke zum Beschluss des VG Köln
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte es der Behörde am Dienstag per einstweiliger Anordnung, zu verbreiten, die AfD werde von ihr als Prüffall bearbeitet. Dazu äußert sich Landessprecher Björn Höcke wie folgt: „Als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat sich Thomas Haldenwang [...]
