Prof. Dr. Dietrich Murswiek: Richtigstellung zu seinem Gutachten über rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz
In der Medienberichterstattung über die Zusammenfassung eines Gutachtens, das ich im Auftrag der AfD erstellt habe, wurde der Eindruck erweckt, aus meinem Gutachten gehe hervor, dass die AfD „ein Fall für den Verfassungsschutz" sein könnte. Dieser Eindruck ist falsch. Mein Gutachten befasst sich überhaupt nicht mit der Frage, ob die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden [...]