AfD-Landeschef Stefan Möller zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Anti-Impfzwang-Volksbegehren
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute im Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit des von AfD-Mitgliedern angestoßenen und durch die Partei unterstützten Anti-Impfzwang-Volksbegehrens entschieden, dass die Initiative unzulässig ist. Ziel des Volksbegehrens war eine Änderung der Thüringer Verfassung, wonach in Zukunft niemand direkt oder indirekt zu Impfungen gezwungen werden könne. Die Begründung des Volksbegehrens genüge nicht den [...]