Kommission zur Prüfung der Ablehnung von Minderheitsanträgen in Untersuchungsausschüssen muss arbeitsfähig sein
Die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen haben aufgrund eines abgelehnten Antrags im Untersuchungsausschuss 7/4 „Postenaffäre“ eine Kommission aus zwei Richtern des Thüringer Oberlandesgerichts und eines Richters des Thüringer Oberverwaltungsgerichts angerufen. Ziel ist die gutachterliche Prüfung der Ablehnung ihres Beweisantrags gemäß § 13 Untersuchungsausschussgesetz. Ringo Mühlmann, Obmann der AfD-Fraktion im Untersuchungsausschuss 7/3 „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“, sagt dazu: „Die AfD-Fraktion [...]