Zwischen 2009 und 2013 hatten die Bundestagsparteien Fraktionsgelder unerlaubt in ihre Parteikassen gelenkt, Prüfbericht zu spät veröffentlicht
Für den stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, Tino Chrupalla, ist es „schwer nachvollziehbar, warum der bereits 2017 abgeschlossene Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zur unerlaubten Parteienfinanzierung der Bundestagsparteien zwischen 2009 und 2013 rund zwei Jahre benötigte, bis er endlich veröffentlicht wurde. Chrupalla sieht hier einen dringenden Aufklärungsbedarf: „Mögliche strafrechtliche Vorwürfe gegen die Verantwortlichen in der Fraktion dürften infolgedessen mit großer Wahrscheinlichkeit bereits 2018 verjährt sein. Es stellt sich also die Frage, aus welchen Motiven der Bundesrechnungshof die Berichte insbesondere zur FDP erst so spät veröffentlicht hat und ob die Behörde die Prüfergebnisse, auch unter dem Gesichtspunkt, dass bei der Vernichtung von Dokumenten möglicherweise vorsätzlich verschleiert wurde, der Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat.
„Die Bundestagsfraktion setzte in erheblichem Umfang öffentliche Mittel zweck- und damit rechtswidrig für Parteiaufgaben ein“, bescheinigt der Bundesrechnungshof der FDP und moniert: „Der Bundesrechnungshof konnte viele Maßnahmen nicht vollständig prüfen, da wesentliche Unterlagen nicht oder nicht mehr vorhanden waren. Die Bundestagsfraktion hätte diese Unterlagen aufbewahren müssen. Stattdessen hatte sie bereits zu Beginn ihrer Liquidation viele Unterlagen vernichtet. […] Es gibt zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass viele der nun nicht mehr prüfbaren Vorgänge nicht ordnungsgemäß waren.“
Laut Bericht des Bundesrechnungshofes sollen alle Bundestagsfraktionen der Ligislaturperiode 2009 bs 2013, d. h. Union, FDP, SPD, GRÜNE, Linke, die ausschließlich ihren Bundestagsfraktionen zustehenden Geldmittel rechtswidrig zur Finanzierung ihrer eigenen Parteien verwendet haben. Dies ist jedoch verboten. Besonders auffällig war das Verhalten von FDP und DIE LINKE. Beide Fraktionen haben wichtige Unterlagen trotz Aufbewahrungspflicht vernichtet, so dass die Vorgänge nicht vollständig geprüft werden konnten.
„Es wird genau zu beobachten sein, ob die Bundestagsverwaltung als Konsequenz aus den Berichten die zweckentfremdeten Mittel von den betreffenden Fraktionen und insbesondere von der FDP zurückfordern wird und ob entsprechende Sanktionen verhängt werden. Laut Bundesrechnungshof fällt beides ausdrücklich in die Zuständigkeit der Bundestagsverwaltung. Es wäre fatal, wenn der Eindruck entstünde, dass bei Verfehlungen verschiedener Fraktionen mit unterschiedlicher Strenge vorgegangen würde“, so Chrupalla.
Anmerkung der Redaktion: Ausserdem darf die Frage erlaubt sein, warum im Falle der AfD in Bezug auf etwaige unerlaubt erhalte oder nicht gemeldete Parteispenden die Bundestagsverwaltung unter Leitung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) extrem kleinliche Auslegungen zu treffen scheint, während bei nachgewiesen fragwürdigen Fällen der Altparteien offensichtlich überhaupt kein Interesse an einer Aufklärung – geschweige denn Strafzahlungen – zu bestehen scheint. Am 23. Mai feiert das Grundgesetz seinen 70. Geburtstag. Die AfD steht drauf!
Quelle: afdkompakt.de