Gegen das seit Jahren bekannte Problem des Gaffens bei Unglücken und des ehrverletzenden Filmens und Veröffentlichens von Unfallszenen, dem die Betroffenen meist hilf- und schutzlos ausgesetzt sind, hat der Gesetzgeber bisher zu wenig unternommen. Obwohl der Bundesrat dem Bundestag bereits vor über einem Jahr einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen zugeleitet hat, ist dieser noch immer nicht behandelt worden.
Dazu sagt Stephan Brandner, Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz: „Der Bundesrat macht heute mit seinem Entschließungsantrag zu Recht noch einmal Druck in der Sache. Seit etwa einem Jahr wartet der Gesetzentwurf, mit dem hilflose Opfer besser gegen das ehrverletzende Filmen und Veröffentlichen von Aufnahmen ihrer Unfälle geschützt werden können, im Bundestag auf die Beratung. Obwohl im Koalitionsvertrag eine Schließung der Gesetzeslücke bei bloßstellenden Bildaufnahmen beschlossen wurde, ist noch immer nichts passiert. Es gibt wenig Schändlicheres als Filmaufnahmen von hilflosen Opfern zu machen und zu veröffentlichen – das muss die ‚GroKo‘ so schnell wie möglich gesetzgeberisch unterbinden! Sie muss hier Pririäten setzen. Wie schnell sie agieren kann, wenn sie dies tut, hat sie ja zum Beispiel bei der Parteienfinanzierung gezeigt.“
Quelle: Stephan Brandner, MdB