Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat Landtagspräsident Dr. Thadäus König in einem Schreiben aufgefordert, den Fraktionsstatus des bisherigen BSW-Zusammenschlusses förmlich aufzuheben. Zugleich verlangt sie die sofortige Einstellung der Fraktionsfinanzierung und die Rückforderung aller seit dem 4. September gezahlten Mittel.

Hintergrund: Von den zwölf verbliebenen Abgeordneten der bisherigen BSW-Fraktion sind am 4. September zehn – darunter alle drei BSW-Minister der Landesregierung – aus der Partei BÜNDNIS SAHRA WAGENKNECHT ausgetreten. Der Partei gehören damit nur noch zwei der zwölf Mitglieder an.

Dazu erklärt Sascha Schlösser, justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

»Art. 58 der Thüringer Verfassung verlangt für den Fraktionsstatus ausdrücklich die Zugehörigkeit zur gleichen Partei oder Liste. Wenn zehn von zwölf Abgeordneten aus dieser Partei austreten, ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt – unabhängig davon, wie politisch nahe sich die Abtrünnigen weiterhin stehen mögen.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat bereits 2022 im Fall der FDP entschieden, dass die Voraussetzungen des Art. 58 ThürVerf nicht nur bei der Gründung, sondern während des gesamten Bestehens einer Fraktion vorliegen müssen. Ein fast identischer Fall wurde 2023 in Brandenburg genauso entschieden. Der Landtagspräsident hat deshalb keinen Ermessensspielraum: Er muss den Fraktionsstatus aufheben und die Zahlung von Fraktionsmitteln ohne Rechtsgrundlage sofort beenden.«

Quelle: AfD-Landtagsfraktion