In der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtages hatte der Verfassungsgerichtshof auf Antrag der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten Vorschriften zur Sitzungsleitung erteilt. Damit hatte das Gericht nicht nur die Gewaltenteilung missachtet. Der Gerichtspräsident von der Weiden und Richter Geibert haben sich nach Ansicht der AfD-Fraktion auch noch der Rechtsbeugung schuldig gemacht, weil Geibert ein Urteil zu Gunsten seines Sohnes traf.
Die AfD-Fraktion hatte daraufhin Parlamentspräsident König (CDU) aufgefordert, den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Dr. von der Weiden, und das Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Geibert zu entlassen. Dem verweigert sich der Präsident des Thüringer Landtags nun. Seine Ablehnung stützt König auf ein fragwürdiges Gefälligkeitsgutachten, mit nicht nur bemerkenswerter Einseitigkeit, sondern auch zahlreichen fachlichen Fehlern.
Sascha Schlösser, Justizpolitischer Sprecher und Justiziar der AfD-Landtagsfraktion, nimmt dazu folgendermaßen Stellung:
„Über die von der AfD-Fraktion eingereichte Richteranklage gegen von der Weiden und Geibert ist noch nicht abschließend entschieden worden. Wer wie Parlamentspräsident König in einem laufenden Verfahren eine formale Erledigung behauptet, missbraucht sein Amt. Es stellt sich die Frage, warum König, der um das Verwandtschaftsverhältnis des Richters Jörg Geibert zu seinem Sohn Lennart Geibert, der Mitglied in der CDU-Fraktion ist, weiß, nicht alles unternimmt, um gegen den im Raum stehenden Vorwurf der Befangenheit, Rechtsbeugung und Klüngelei vorzugehen. Mit dieser Entscheidung unterminiert der Parlamentspräsident das Vertrauen in die Thüringer Justiz, aber auch in die Politik und den Rechtsstaat im Allgemeinen.“
Quelle: AfD-Landtagsfraktion