Die Krankenhäuser in Thüringen befinden sich aufgrund einer strukturell unzureichenden Finanzierungsgrundlage ökonomisch unter Druck, was bereits zur Schließung der im 8. Thüringer Krankenhausplan noch berücksichtigten Krankenhäuser in den Städten Schleiz und Neuhaus am Rennweg führte. Um weitere Schließungen aufzufangen und eine Versorgung der Bevölkerung in der Stadt und auf dem Land gleichermaßen zu gewährleisten, hat die AfD-Fraktion einen Gesetzesentwurf [1] in den Thüringer Landtag eingebracht, der das Land in die Pflicht nimmt, die Krankenhäuser zu betreiben, sofern dies nicht durch andere Träger sichergestellt werden kann.
Dr. Wolfgang Lauerwald, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, unterstreicht den Regelungsbedarf:
„Seit Jahrzehnzehnten hat es die Politik versäumt, die Krankenhäuser auf gesunde Füße zu stellen. Es ist zu befürchten, dass in den nächsten ein bis zwei Jahren einem Viertel der Thüringer Kliniken aufgrund der fehlenden Finanzierungsgrundlage das Aus droht. Die ab dem 1. Januar 2025 wirksame Krankenhausreform des Bundes sieht keine Übergangsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhäuser vor. Wenn das Land Thüringen schon seit Jahren seiner Verpflichtung der angemessenen Investitionsförderung nicht nachkommt, so steht es in der Pflicht, zumindest für den Erhalt seiner bedarfsnotwendigen Krankenhäuser zu sorgen.“
[1] Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen“ (Drucksache 8/125)
[2] Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Das Land in der Pflicht – bedarfsgerechte Weiterentwicklung der flächendeckenden Krankenhausversorgung sicherstellen, Krankenhausschließungen auf dem Land vermeiden“ (Drucksache 8/137)
Quelle: AfD-Landtagsfraktion