Das Thüringer Verfassungsgericht hat gestern verkündet, dass die rechtlichen Grundlagen der Corona-Verordnung vom 31.10.2020 und der Einschätzungsspielraum der Landesregierung zur Coronakrise nicht zu beanstanden seien. Dies betrifft insbesondere die Frage des Parlamentsvorbehalts und des Bestimmtheitsgrundsatzes. Die Schließung von Fitnessstudios und mehrere Bußgeldvorschriften aus der Verordnung vom 31.10.2020 waren jedoch verfassungswidrig. Betroffene könnten Anspruch auf Erstattung bezahlter Bußgelder haben.
Dazu sagt Stefan Möller, stv. parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Das Gericht ist leider hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben. Mit der AfD hätte es diese Coronamaßnahmenpolitik und die unrechtmäßigen Grundrechtseinschränkungen nicht gegeben. Das Urteil zeigt, dass jetzt kein Schlussstrich unter die politische Aufarbeitung der Coronakrise gezogen werden darf. Es wird Zeit, dass der Thüringer Landtag sich in absehbarer Zeit mit dem AfD-Gesetzentwurf zur Unrechtsbereinigung der Coronamaßnahmen beschäftigen muss.“
Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „Thüringer Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz“: https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/94656/thueringer_coronamassnahmen_unrechtsbereinigungsgesetz.pdf
Quelle: AfD-Landtagsfraktion