Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute im Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit des von AfD-Mitgliedern angestoßenen und durch die Partei unterstützten Anti-Impfzwang-Volksbegehrens entschieden, dass die Initiative unzulässig ist. Ziel des Volksbegehrens war eine Änderung der Thüringer Verfassung, wonach in Zukunft niemand direkt oder indirekt zu Impfungen gezwungen werden könne. Die Begründung des Volksbegehrens genüge nicht den rechtlichen Anforderungen, so das VerfGH. Dazu äußert sich Stefan Möller, Landessprecher der AfD Thüringen und Vertrauensperson der Initiative:
„Die ablehnende Entscheidung über die Zulässigkeit unseres Volksbegehrens ist für uns eine schwere Enttäuschung. Der Verfassungsgerichtshof stellt wie auch die Landesregierung für Volksbegehren viel höhere Anforderungen als an Parlamentsgesetze. Es bleibt der verfestigte Eindruck, dass direkte Demokratie in Thüringen nur theoretisch, nicht jedoch auch praktisch erwünscht ist.“
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