In Hinblick auf die aktuelle Presseberichterstattung, die die hohen regionalen Unterschiede bei den Gaspreisen in Thüringen aufgegriffen hatte, verweist Uwe Thrum, handwerkspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, auf die Kleine Anfrage der AfD, die sich mit der entsprechenden Rolle der Landeskartellbehörde befasst (Drs. 7/6483). Darin erklärt die Landesregierung unter anderem, dass (…) aufgrund der hohen Preisvolatilität gegenwärtig das nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erforderliche Vorliegen der Voraussetzungen für das Ergreifen von kartellrechtlichen Maßnahmen nicht gesehen werde.
Thrum widerspricht: „Die Verbraucherzentrale Thüringen kritisiert zurecht die Untätigkeit der Kartellbehörden. Trotz des Ermessensspielraums der Landeskartellbehörde wird diese offenbar nicht tätig, obwohl nach § 59 GWB von Versorgungsunternehmen Auskünfte verlangt und eine, wie von der Verbraucherzentrale geforderte Übersicht über die Preise in Thüringen erstellt werden könnte. Anstatt Transparenz zu erzeugen, lässt die Thüringer Behörde die Verbraucher im Regen stehen!“
Quelle: AfD-Landtagsfraktion