Der Deutsche Bundestag hat gestern über das Angehörigen-Entlastungsgesetz der Bundesregierung beraten, mit dem Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die in einem Heim versorgt werden, finanziell entlastet werden sollen. Die AfD-Fraktion enthielt sich.
Dazu sagt Jürgen Pohl, Mitglied der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag:
„Wer zu pflegende Angehörige hat, muss unterstützt werden. Kein Pflegebedürftiger und kein Angehöriger darf zum Sozialfall werden. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz geht deshalb in die richtige Richtung, missachtet in wesentlichen Punkten aber die Realität in der Pflege. So bleibt nicht nur die Gegenfinanzierung für die Mehrbelastung der Kommunen offen, was diese schlussendlich zusammenbrechen lassen wird, auch bleibt unklar, wo die nun gebrauchten Pflegekräfte und Pflegeheime herkommen sollen.
Vor allem aber kommt die häusliche Pflege zu kurz, bevorzugt das Gesetz doch die stationäre Pflege. Dabei ist gerade die häusliche Pflege ein wichtiger Baustein im gesellschaftlichen Zusammenhalt. Doch wer zu Hause pflegt, bleibt oft allein und erfährt nicht die – auch finanzielle – Wertschätzung, die ihm zustünde. An dieser Stelle legt das Gesetz einen falschen Schwerpunkt, denn es bevorzugt fälschlicherweise die stationäre Pflege.
Insbesondere mit Blick auf die häusliche Pflege muss dieses Gesetz also dringend überarbeitet werden. Der angekündigte große Wurf ist dieses Angehörigen-Entlastungsgesetz also nicht, weshalb die AfD-Fraktion sich enthalten hat.“
Quelle: Jürgen Pohl, MdB