Ein Fragebogen, der vor der Einschulung von Kindern in Thüringen verteilt wird, entspricht einem Medienbericht zufolge nicht den Datenschutzregeln. Angaben dazu, ob ein Kind mithilfe einer Saugglocke oder einer Zange zur Welt kam, seien nach Einschätzung des Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse datenschutzrechtlich kritisch, berichtete der MDR am Montag.
Dazu sagt die Bildungspolitikerin und stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Wiebke Muhsal:
»Ein Großteil der Fragen des Gesundheitsministeriums an die Eltern reichen weit in die Privatsphäre der Familien und stellen einen tiefen Eingriff in die Freiheitsrechte der Familien und vor allem des Kindes dar. Ob das Kind mit einer Saugglocke oder einer Zange zur Welt kam, geht die Schulbehörden ebenso wenig etwas an wie die Brille der Großeltern oder Erkrankungen des Vaters. All das hat mit der Schulreife des Kindes nichts zu tun.
Das Gesundheitsministerium hat die Aufgabe, die medizinische Schultauglichkeit des Kindes feststellen. Dazu wird das Kind von einem Kinderarzt des Gesundheitsamtes untersucht. Sein Urteil ist vollkommen ausreichend. Außerdem gibt es ja die jährlichen Früherkennungsuntersuchungen von Geburt an, bei denen der Kinderarzt erste Auffälligkeiten bei der Entwicklung des Kindes feststellt.
Die Schnüffelei von Ministerin Werner bis in die intimsten Familienangelegenheiten hinein erinnert an Zeiten, die die Thüringer seit 1989 erfolgreich überwunden glaubten.«
Quelle: AfD-Landtagsfraktion