Kießling: Kosten für die Corona-Maßnahmen müssen klar und nachvollziehbar dargestellt werden
Wie aus der gestrigen Unterrichtung bezüglich der „über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 30. Juni 2021“[1] hervorgeht, sind zur Jahresmitte im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie im Gesamthaushalt 16 Millionen Euro an genehmigten überplanmäßigen Ausgaben liegen geblieben, die nun für Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz [...]