Berlin, 17. Januar 2020. Am heutigen Freitag erstattete der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner Strafanzeige und stellte Strafantrag gegen den SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach.

Lauterbach hatte am 14. Januar 2020 einen Beitrag auf seinem Twitterkonto verfasst, in dem er wahrheitswidrig behauptete, dass Brandner sich als ehemaliger Vorsitzender des Rechts- und Verbraucherausschusses weigere, das entsprechende Ausschussbüro zu räumen, es „besetzt“ halte. Eine Aufforderung zur Räumung gab und gibt es aber nicht, Brandner nutzt die Büros nach wie vor völlig legal. Nach 15 Jahren Parlamentserfahrung wusste Lauterbach ganz genau, dass seine Verlautbarungen frei erfunden waren. Er wollte Brandner daher bewusst diskeditieren und herabwürdigen.

Brandner bat Polizei und Staatsanwaltschaft, insbesondere die Delikte der §§ 185 ff. StGB (Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede) und § 164 StGB (falsche Verdächtigung im Hinblick auf § 123 StGB – Hausfriedensbruch) zu prüfen.

Quelle: AfD Bundestagsfraktion