Berlin, 1. Juni 2020. Der US-Präsident Donald Trump hat am 31. Mai angekündigt, die „Antifa“ als Terrororganisation zu verbieten. Dazu sagt der AfD-Obmann im Auswärtigen Ausschuss, Petr Bystron:
„Donald Trump zieht die richtigen Schlüsse: Er bezeichnet diese latent gewaltbereiten Schlägertrupps als Terroristen und erwägt das Verbot dieser Terrororganisation. Die Antifa-Mitglieder sind strukturell demokratiefeindlich. Ihr linksextremes Weltbild richtet sich gegen die demokratische Verfasstheit unseres Landes ebenso wie gegen die freie Marktwirtschaft. Die AfD-Fraktion begrüßt daher die Ankündigung Präsident Trumps ausdrücklich und fordert sowohl die EU wie auch die Bundesregierung auf, ebenfalls gegen diese offen extremistisch agierende Terrorgruppe vorzugehen.
Die amerikanische Antifa hat ihre Wurzeln in Deutschland und ihre Unterstützer sowohl in der deutschen Politik wie in den deutschen Medien. Die offenen Sympathiebekundungen führender deutscher Politiker aus SPD, Linke und den Grünen für die Antifa sind erschreckende Beispiele für diese Verflechtungen. Der amtierende Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) gehört zu diesen Sympathisanten ebenso wie die Bundestagsvizepräsidentinnen Claudia Roth (Grüne) oder Petra Pau (LINKE). Zahlreiche Beispiele dokumentieren überdies, dass Antifa-Sympathisanten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigt sind und damit die Möglichkeit haben, die öffentliche Meinung in Deutschland zu beeinflussen.
Wir bieten Donald Trump an, die Verbindungen zwischen der international agierenden Antifa, den Medien und den politischen Lobbygruppen zu untersuchen und aufzudecken, um weiteres rechtliches und politisches Vorgehen gegen diese Terroristen zu ermöglichen. Wir appellieren an weitere Politiker, sich dem Beispiel Donald Trumps anzuschließen und sich gegen diese extremistischen Gewalttäter sowohl in Deutschland wie auch in den USA auszusprechen.“
Petr Bystron ist Obmann der AfD-Fraktion im Auswärtigen Ausschuss. Er hatte im Jahr 2017 eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen müssen, weil er auf Facebook ein Banner mit dem Text gepostet hatte: „Die Nazis sind schon wieder da, sie nennen sich jetzt Antifa!“
Die Hausdurchsuchung wurde anschließend gerichtlich als rechtswidrig verurteilt.
Quelle: AfD-Bundestagsfraktion