Aufgrund des nun wohl mindestens bis zum 31. August 2020 bestehenden Verbots der Durchführung von „Großveranstaltungen“ und zur Zeit auch Demonstrationen fordert der stellvertretende Bundessprecher der Alternative für Deutschland, Stephan Brandner, die sofortige Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sämtlichen im Bundestag vertretenen Parteien, analog der Regelungen zur Werbung vor Wahlen, angemessene Sendezeiten einzuräumen. Nur auf diese Weise könne die breite politische Information der Bürger sichergestellt werden, wenn diese nicht mehr die Möglichkeit haben, sich in politischen Veranstaltungen zu informieren.

„Das Veranstaltungsverbot trifft faktisch nur die AfD, der so gut wie nie die Möglichkeit gegeben wird, in Funk, Fernsehen und Presse ihre Konzepte vorzustellen oder sich überhaupt inhaltlich zu äußern. Was die AfD hingegen im Gegensatz zu sämtlichen Altparteien kann, ist mit Hilfe von Veranstaltungen viele Bürger zu mobilisieren und zu erreichen. Allen anderen im Bundestag vertretenen Parteien wird stets und überall die Gelegenheit gegeben, sich und die eigenen Konzepte – sofern überhaupt vorhanden – einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren, etwa in der heute-Sendung, dem heute-journal, der Tagesschau, den Tagesthemen und in vielen, freilich zu unkritischen, regierungsnahen Quasselrunden verkommenen Talkshows. Insofern ist das Verbot von Veranstaltungen über zunächst beinahe ein halbes Jahr hinweg ein klarer Angriff auf die AfD als einzige und größte Opposition.

Das Verhalten der Medien ist sehr nah an ausschließlich Regierungskonformen. Der öffentlich-rechtliche Staatsfunk wird zudem von allen Bürgern zwangsweise mit weit über acht Milliarden Euro pro Jahr finanziert. Allein schon deshalb ist es nicht hinnehmbar, dass die einzige regierungskritische Partei, die von über sechs Millionen Bürgern gewählt wurde und die die größte Oppositionsfraktion im Bundestag stellt, totgeschwiegen wird. Ich fordere deshalb, für den Zeitraum der Veranstaltungsverbote und -einschränkungen eine Verpflichtung der Öffentlich-Rechtlichen zur Ausstrahlung von sachlichen Werbefilmen der Parteien, die im Bundestag vertreten sind, entweder auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtung oder durch Änderung des Rundfunkstaatsvertrages.“

Quelle: Stephan Brandner, MdB