Erfurt, 7. April 2020. Nach einem Interview von Finanzministerin Heike Taubert (SPD) soll ein Sondervermögen im Haushalt geschaffen werden, das alle Ausgaben im Zusammenhang mit Covid19 abdecken soll. Damit ändert sie ihre Aussage von vor knapp zwei Wochen, als die Ausgaben im Rahmen einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung durchgeführt werden sollten.
Hierzu äußert sich Olaf Kießling, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, wie folgt:
„Erst in der letzten Legislaturperiode wurden Sondervermögen im Haushalt aufgelöst, was der Rechnungshof aus Gründen der Haushaltswahrheit und -klarheit damals eindeutig begrüßte. Der Vorstoß von Finanzministerin Taubert zur Schaffung eines Sondervermögens mit einem dreistelligen Millionenbetrag ist aus unserer Sicht absolut kontraproduktiv und nicht zuletzt gesetzwidrig. Einzig und allein die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes würde dem Landeshaushaltsgesetz Genüge tragen, wobei zu berücksichtigen ist, dass alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als vier Millionen Euro durch das Parlament beschlossen werden müssen. Ohne einen derartigen Beschluss sind diese immensen Belastungen gegenüber dem Steuerzahler nicht zu verantworten!
Angesichts der momentanen Rezession der Wirtschaft wäre es mehr als angebracht, diesen Nachtragshaushalt auf das Nötigste zu beschränken, indem ideologische Projekte ein für allemal beendet werden. So belaufen sich beispielsweise die Kosten für sogenannte ‚minderjährige unbegleitete Flüchtlinge‘ in diesem Jahr auf über 55 Millionen Euro. Auch mit der Einstellung von Projekten wie dem ‚Grünen Band‘, das mit über 2,5 Millionen Euro veranschlagt wird, oder dem ‚Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit‘ mit 5,2 Millionen Euro wären maßgebliche Einsparungen möglich.“
Quelle: AfD-Landtagsfraktion