Monatelange Minderungen von Hartz-IV-Leistungen um 60 Prozent oder mehr sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. (Az. 1 BvL 7/16).
Dazu sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Möller:
„Die Verfassungsrichter haben sich nur einen Teilaspekt angesehen. Dabei gehört das gesamte Hartz-IV-System dringend auf den Prüfstand. Es produziert am laufenden Band soziale Ungerechtigkeit, indem es den Fleißigen bestraft und andererseits die Ausnutzung des Sozialstaats zulässt. Wenn jemand nach 25 Arbeitsjahren unverschuldet langzeitarbeitslos wird, muss er erst Teile seines Ersparten oder gar sein Häuschen verwerten, bevor er Leistungen beziehen darf. Und dann soll er noch zusehen, wie das Hartz IV-System erstaunlich freigiebig ist, wenn es um die Versorgung von vielen hunderttausenden Sozialmigranten geht. Diese gewaltige Gerechtigkeitslücke gehört abgeschafft.“
Quelle: AfD-Landtagsfraktion