In der Demokratie bildet das Volk den Souverän. Das heißt: Das Volk entscheidet über seine eigenen Angelegenheiten. Hiermit ist ein Wahlrecht für Ausländer prinzipiell nicht vereinbar. Die Thüringer AfD ist gegen eine Ausweitung des Landtags- wie auch des Bundestagswahlrechts auf Ausländer.
Wir lehnen auch weiterhin die von der jetzigen Regierungskoalition vorgenommene Einführung des Einwohnerantrags als Ersatz für den bisherigen Bürgerantrag ab. Der Einwohnerantrag berechtigt alle Einwohner – unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus, grundsätzlich damit auch den abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerber –, über Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft mitzubestimmen. Damit wird aber das Prinzip der demokratischen Selbstbestimmung durchbrochen.
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