Wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dürfen deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle ausstellen, da es in der Bundesrepublik „keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“ gebe. In der Begründung heißt es, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung eines Justizministers ausgestellt werde.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Rechtsausschusses Stephan Brandner kritisierte schon zu seiner Zeit als Abgeordneter im Thüringer Landtag die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte: „Als AfD haben wir uns immer für die Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere der Staatsanwälte ausgesprochen und entsprechende Anträge in die Parlamente eingebracht, die jedoch alle abgelehnt wurden. Bereits im September 2016 hatte die AfD im Thüringer Landtag diesen Vorschlag zur Reform der Landesjustiz eingebracht und im September 2018 wurde ein entsprechender Gesetzentwurf im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert. Den anderen ist eine klare Gewaltenteilung offenbar lästig. Nicht aber der AfD: Die Umsetzung der Gewaltenteilung ist unser politisches Ziel. Dazu gehören auch unabhängige Staatsanwaltschaften. Die gleichlautende Kritik des Deutschen Richterbundes teilen wir ausdrücklich.“
Quelle: Stephan Brandner, MdB